Förderung der FischwirtschaftsgebieteMit der Verordnung (EG) Nr. 508/2014 wurde der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) eingerichtet. Die Mittel des EMFF sollen laut Artikel 6 zur „Verwirklichung der Strategie Europa 2020 und zur Durchführung der GFP“ beitragen. Analog zur Prioritätsachse 4 des vorangegangenen Europäischen Fischereifonds (EFF) stehen auch in der Förderperiode 2014-2020 Möglichkeiten zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Fisch und Aquakulturwirtschaftsgebieten nach einem lokalen Entwicklungskonzept zur Verfügung. Die Lokale Fischereiaktionsgruppe (Fisheries Local Action Group, bzw. FLAG) repräsentiert alle relevanten Interessen und Aspekte der Region. Durch die Beteiligung der Wirtschaftsförderung der einzelnen Landkreise und des Referats für Fischerei und Fischwirtschaft des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist gleichzeitig die Abstimmung mit anderen Förderprogrammen sowie mit anderen Prioritätsachsen des EMFF gesichert. |